Ratgeber
Bürgergeld für Familien: Regelsätze 2026
Stand: 06.04.2026 · Lesezeit: 5 Min.
Bürgergeld für Familien: Was Sie über die Regelsätze 2026 wissen müssen
Das Bürgergeld ist eine wichtige soziale Leistung, die Familien in Deutschland unterstützt. Es soll das Existenzminimum sichern und die Möglichkeit bieten, wieder in Arbeit zu kommen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelsätze für Familien im Jahr 2026 und beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema Bürgergeld für Familien.
Was ist das Bürgergeld und wer hat Anspruch?
Das Bürgergeld löste Anfang 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Es ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Der Anspruch auf Bürgergeld richtet sich nach dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, also der Familie.
Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich:
- Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis zum Renteneintrittsalter, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Personen, die hilfebedürftig sind, weil ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
- Mit im Haushalt lebende Kinder unter 15 Jahren (deren Anspruch wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft geprüft).
Die Regelsätze für Familien im Jahr 2026
Die Höhe des Regelsatzes ist abhängig vom Alter der Person und der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Die Regelsätze werden regelmäßig angepasst, um der Inflation und den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die aktuellen Regelsätze für 2026 (Stand: April 2026) sind:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- Ehepartner/Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: 506 Euro pro Person
- Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 357 Euro
- Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 390 Euro
- Kinder von 14 bis unter 18 Jahren: 471 Euro
- Kinder von 18 bis unter 25 Jahren (im Haushalt der Eltern): 451 Euro
Wichtig: Zu den Regelsätzen können noch Leistungen für Unterkunft und Heizung hinzukommen, sofern diese angemessen sind. Diese werden individuell geprüft und übernommen.
Wie wird der Bedarf berechnet?
Die Berechnung des Bürgergeldes für eine Familie ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Grundsätzlich werden alle Einkommen und Vermögenswerte der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dazu gehören:
- Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Vermögen (bis zu bestimmten Freibeträgen)
Von diesem Einkommen werden bestimmte Freibeträge abgezogen. Was danach übrig bleibt, wird vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Der Bedarf setzt sich aus den Regelsätzen für alle Mitglieder der Familie sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
Beispiel:
Eine Familie besteht aus zwei Elternteilen und zwei Kindern (8 und 15 Jahre alt). Der monatliche Bedarf setzt sich wie folgt zusammen:
- Eltern: 2 x 506 Euro = 1012 Euro
- Kind (8 Jahre): 390 Euro
- Kind (15 Jahre): 471 Euro
- Angemessene Miete und Heizkosten: 800 Euro (Beispielwert)
- Gesamtbedarf: 2673 Euro
Wenn die Familie beispielsweise 1500 Euro Einkommen hat und nach Abzug der Freibeträge noch 1200 Euro anrechenbar sind, erhält die Familie ein Bürgergeld in Höhe von 2673 Euro - 1200 Euro = 1473 Euro.
Zusätzliche Leistungen zum Bürgergeld für Familien
Neben dem reinen Regelsatz gibt es weitere Leistungen, die Familien im Bürgergeldbezug in Anspruch nehmen können:
- Bildungs- und Teilhabepaket: Dieses Paket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, z.B. durch Zuschüsse für Schulmaterialien, Klassenfahrten oder Vereinsbeiträge.
- Mehrbedarf: In bestimmten Situationen, wie z.B. bei Alleinerziehenden oder bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit, kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Der Antrag auf Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Es empfiehlt sich, sich vorab beraten zu lassen und alle relevanten Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) bereitzuhalten. Das Jobcenter prüft den Anspruch und berechnet die Höhe des Bürgergeldes.
Was ändert sich für Familien mit dem Bürgergeld?
Im Vergleich zum früheren Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bringt das Bürgergeld einige Verbesserungen für Familien mit sich:
- Höhere Regelsätze: Die Regelsätze wurden angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten besser gerecht zu werden.
- Höhere Freibeträge: Die Freibeträge für Einkommen und Vermögen wurden erhöht, sodass mehr Menschen in den Genuss des Bürgergeldes kommen und gleichzeitig Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen werden.
- Mehr Unterstützung bei der Jobsuche: Das Bürgergeld legt einen stärkeren Fokus auf die Vermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen und die Unterstützung bei der Jobsuche.
Bürgergeld Familie und Zukunft
Das Bürgergeld soll Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen und ihnen eine Perspektive auf eine bessere Zukunft bieten. Durch die Anpassung der Regelsätze und die zusätzlichen Leistungen sollen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bessere Chancen auf Bildung und Teilhabe erhalten.
FAQ zum Bürgergeld für Familien
1. Was passiert, wenn mein Kind während des Bürgergeldbezugs Geburtstag hat und in eine höhere Altersgruppe kommt?
Der Regelsatz für Ihr Kind wird automatisch an das Alter angepasst. Sie müssen dies dem Jobcenter mitteilen und gegebenenfalls neue Unterlagen einreichen.
2. Werden Schulden, die ich habe, bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt?
Schulden werden in der Regel nicht direkt bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Allerdings können sie indirekt relevant sein, wenn sie zu höheren Ausgaben führen (z.B. höhere Zinszahlungen, die die Wohnkosten erhöhen). Es ist wichtig, das Jobcenter über Ihre finanzielle Situation umfassend zu informieren.
3. Kann ich trotz Bürgergeldbezug arbeiten gehen?
Ja, das ist sogar erwünscht. Das Bürgergeld soll Sie nicht daran hindern, eine Arbeit aufzunehmen. Es gibt Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sodass Sie einen Teil Ihres Verdienstes behalten dürfen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird. Informieren Sie sich beim Jobcenter über die genauen Regelungen zu den Freibeträgen.
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