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Ratgeber

Bürgergeld für Familien: Regelsätze 2026

Stand: 06.04.2026 · Lesezeit: 5 Min.

Bürgergeld für Familien: Was Sie über die Regelsätze 2026 wissen müssen

Das Bürgergeld ist eine wichtige soziale Leistung, die Familien in Deutschland unterstützt. Es soll das Existenzminimum sichern und die Möglichkeit bieten, wieder in Arbeit zu kommen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelsätze für Familien im Jahr 2026 und beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema Bürgergeld für Familien.

Was ist das Bürgergeld und wer hat Anspruch?

Das Bürgergeld löste Anfang 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Es ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Der Anspruch auf Bürgergeld richtet sich nach dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, also der Familie.

Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich:

Die Regelsätze für Familien im Jahr 2026

Die Höhe des Regelsatzes ist abhängig vom Alter der Person und der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Die Regelsätze werden regelmäßig angepasst, um der Inflation und den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die aktuellen Regelsätze für 2026 (Stand: April 2026) sind:

Wichtig: Zu den Regelsätzen können noch Leistungen für Unterkunft und Heizung hinzukommen, sofern diese angemessen sind. Diese werden individuell geprüft und übernommen.

Wie wird der Bedarf berechnet?

Die Berechnung des Bürgergeldes für eine Familie ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Grundsätzlich werden alle Einkommen und Vermögenswerte der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dazu gehören:

Von diesem Einkommen werden bestimmte Freibeträge abgezogen. Was danach übrig bleibt, wird vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Der Bedarf setzt sich aus den Regelsätzen für alle Mitglieder der Familie sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.

Beispiel:

Eine Familie besteht aus zwei Elternteilen und zwei Kindern (8 und 15 Jahre alt). Der monatliche Bedarf setzt sich wie folgt zusammen:

Wenn die Familie beispielsweise 1500 Euro Einkommen hat und nach Abzug der Freibeträge noch 1200 Euro anrechenbar sind, erhält die Familie ein Bürgergeld in Höhe von 2673 Euro - 1200 Euro = 1473 Euro.

Zusätzliche Leistungen zum Bürgergeld für Familien

Neben dem reinen Regelsatz gibt es weitere Leistungen, die Familien im Bürgergeldbezug in Anspruch nehmen können:

Wie beantrage ich Bürgergeld?

Der Antrag auf Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Es empfiehlt sich, sich vorab beraten zu lassen und alle relevanten Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) bereitzuhalten. Das Jobcenter prüft den Anspruch und berechnet die Höhe des Bürgergeldes.

Was ändert sich für Familien mit dem Bürgergeld?

Im Vergleich zum früheren Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bringt das Bürgergeld einige Verbesserungen für Familien mit sich:

Bürgergeld Familie und Zukunft

Das Bürgergeld soll Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen und ihnen eine Perspektive auf eine bessere Zukunft bieten. Durch die Anpassung der Regelsätze und die zusätzlichen Leistungen sollen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bessere Chancen auf Bildung und Teilhabe erhalten.

FAQ zum Bürgergeld für Familien

1. Was passiert, wenn mein Kind während des Bürgergeldbezugs Geburtstag hat und in eine höhere Altersgruppe kommt?

Der Regelsatz für Ihr Kind wird automatisch an das Alter angepasst. Sie müssen dies dem Jobcenter mitteilen und gegebenenfalls neue Unterlagen einreichen.

2. Werden Schulden, die ich habe, bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt?

Schulden werden in der Regel nicht direkt bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Allerdings können sie indirekt relevant sein, wenn sie zu höheren Ausgaben führen (z.B. höhere Zinszahlungen, die die Wohnkosten erhöhen). Es ist wichtig, das Jobcenter über Ihre finanzielle Situation umfassend zu informieren.

3. Kann ich trotz Bürgergeldbezug arbeiten gehen?

Ja, das ist sogar erwünscht. Das Bürgergeld soll Sie nicht daran hindern, eine Arbeit aufzunehmen. Es gibt Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sodass Sie einen Teil Ihres Verdienstes behalten dürfen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird. Informieren Sie sich beim Jobcenter über die genauen Regelungen zu den Freibeträgen.

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